Diagnostik
Erstgespräch
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Eltern des Kindes/Jugendlichen und/oder seiner Bezugspersonen und der PsychologIn kommt es zu einem ersten Kennenlernen und einer Darstellung der Schwierigkeiten des Kindes/Jugendlichen. Die PsychologIn erklärt das weitere, geplante Vorgehen. Sie entscheiden, ob Sie mit der PsychologIn arbeiten möchten.
Problemschau/Anamnese
Im Zuge der sogenannten psychologischen Anamnese wird eine ausführliche Erhebung von Informationen über auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen gemacht. Erfasst werden die gesamte Entwicklungsgeschichte des Klienten und verschiedenste Problembereiche, um ein umfassendes Bild der psychologischen Probleme zu erhalten.
Einsatz psychologischer Verfahren zur Störungs-, Differentialdiagnostik
Eine konkrete psychologische Fragestellung wird herausgearbeitet (z.B.: „Ist das Kind aufgrund seiner intellektuellen Leistungsfähigkeit in der Schule überfordert/unterfordert?“) und mittels psychologischer Verfahren beantwortet, die standardisiert sind und Vergleiche zu Altersgenossen möglich machen. Dabei kommen je nach interessierender Fragestellung unterschiedliche psychologische Verfahren zur Anwendung (Fragebogenverfahren, Intelligenztests, spezielle Leistungstests).
Ziel
Am Ende der psychologischen Diagnostik steht ein Maßnahmenvorschlag, eine maßgeschneiderte und wissenschaftlich fundierte Behandlung der psychologischen Problematik des Kindes/Jugendlichen.
Dauer/Kosten
Der diagnostische Prozess nimmt, je nach Fragestellung, 2-5 Einheiten in Anspruch. Eine Einheit kostet 98,00 EUR. Es ist möglich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) um einen Kostenzuschuss für die psychologische Behandlung anzusuchen. Dieser Antrag wird dann gegebenenfalls auf Ihren Wunsch hin von uns verfasst und gestellt. Wird der Antrag genehmigt (da, wie es heißt, „eine krankheitswertige psychische Störung hintangehalten werden kann“), bekommen Sie 32,44 EUR von der BH rückerstattet. Genehmigt werden maximal 30 Behandlungseinheiten, eine Beteiligung der Eltern an der Behandlung zu einem Fünftel ist gefordert (Stand Jänner 2014).
Bereiche
Auf welche speziellen Bereiche sich das diagnostische Angebot erstreckt, entnehmen Sie dem Punkt Behandlung.