Selbsterfahrung für Psychologen und Psychologinnen in Ausbildung zum/r Klinischen PsychologIn und GesundheitspsychologIn

Die Selbsterfahrungsruppe für AusbildungskandidatInnen findet derzeit geblockt am Wochenende (SA und SO) statt. Die Termine und Zeiten bitte via Mail bzw. Telefon in Erfahrung bringen.

Nach dem neuen PsychologInnengesetz benötigen Sie Selbsterfahrung im Ausmaß von 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten davon in Einzelselbsterfahrung zu erbringen sind, bei höchstens 2 SelbsterfahrungsleiterInnen (eine Einzelselbsterfahrung bedeutet 1 SelbsterfahrungsleiterIn und 1 AusbildungskandidatIn).

Die Selbsterfahrung darf nur von solchen Klinischen Psychologinnen, Klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologinnen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten oder Fachärztinnen (Fachärzten) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, die selbst zumindest 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert haben, geleitet werden.
Ausnahme: Klinische PsychologInnen bzw. GesundheitspsychologInnen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (1. Juli 2014) schon 10 Jahre in die Berufsliste eingetragen waren.
Achtung: Die anleitende PsychologIn aus der Praxisstelle und die SupervisionsleiterInnen dürfen mit Ihnen keine Selbsterfahrung durchführen!

Kosten für eine Einheit à 50 min:

Für die hier angeführten Geldbeträge gilt, dass keine Mehrwertsteuer zu bezahlen ist
(gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bzw. gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994)

Sie wählen frei die Anzahl der Stunden die Sie benötigen. (Keine Stundenblockverpflichtung)